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Gebührenerhöhung zum 01.01.2023 (fest bis 31.12.2026)

    Sehr geehrte Abnehmerin,

    sehr geehrter Abnehmer,

    die aktuelle Gebührenkalkulationsperiode läuft zum Jahresende 2022 ab. Aus diesem Grund wurde eine neue Gebührenkalkulation (Nach- und Vorauskalkulation) erstellt und der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Surgruppe in der Sitzung am 22.11.2022 vorgestellt. Nach ausgiebiger Beratung und Austausch verschiedener Argumente hat die Verbandsversammlung die vorgeschlagene Anhebung der Wasserverbrauchsgebühr ab 01.01.2023 von netto 1,39 €/m³ auf netto 1,84 €/m³ sowie zusätzlich – in Abhängigkeit von der Zählergröße – eine Grundgebührenanhebung für den neuen Kalkulationszeitraum bis Ende 2026 beschlossen. Für den kleinsten Wasserzähler erfolgt eine Anhebung der jährlichen Grundgebühr von netto 115 €/Jahr auf netto 135 €/Jahr.

    Die wesentlichen Gründe für die notwendige Gebührenanhebung erläutern wir Ihnen nachfolgend:

    Allein die Kosten des Zweckverbandes für den Stromeinkauf sind extrem gestiegen, diese muss der Zweckverband weitergeben. Nur diese Strompreiserhöhung wirkt sich mit ca. 16 Cent/m³ auf die Wassergebühr aus.

    Außerdem mussten höhere Kosten für bezogene Leistungen in der Vorauskalkulation berücksichtigt werden. Als größte Posten für die Jahre von 2023 bis 2026 sind hier die Erneuerung von Wasserleitungen im Rahmen von 5,44 Mio. € und die Sanierung von zwei Hochbehältern für insgesamt 1,17 Mio. € zu nennen. Diese Maßnahmen sind zur Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung und zum Erhalt der guten Qualität des Wassers unerlässlich. Eine zu späte Sanierung von Hochbehältern könnte im ungünstigsten Fall dazu führen, dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist und ein teurer Neubau erforderlich wird. Mit der rechtzeitigen Sanierung der Hochbehälter kann der Zweckverband mit einem vergleichsweise niedrigen Finanzmitteleinsatz die Lebensdauer deutlich verlängern und gleichzeitig gute Substanz erhalten, was langfristig betrachtet wiederum unseren Abnehmern zu Gute kommt.

    Auch zu erwartende Personalkostensteigerungen wirken sich in der Gebührenerhöhung aus. Gute Fachkräfte, die Bereitschaftsdienste an Sonn- und Feiertagen oder Arbeitseinsätze während der Nacht bei Notfällen leisten, sind aber eine wichtige Voraussetzung für eine sicher funktionierende Wasserversorgung, wie es unsere Abnehmer bisher gewohnt sind.

    Darüber hinaus kann sich der Zweckverband Kostensteigerungen im Bereich der Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen nicht entziehen, die in der Kalkulation ebenfalls berücksichtigt werden mussten.

    Der Zweckverband ist gesetzlich verpflichtet kostendeckende Gebühren zum Betrieb der Wasserversorgungseinrichtung zu erheben. Er verfolgt keinerlei Gewinnerzielungsabsichten.

    Das wichtigste Lebensmittel Trinkwasser, dass im Verbandsgebiet in hervorragender Qualität gewonnen und daher auch unbehandelt verteilt wird, sollte uns allen das aber wert sein.

    Wir hoffen deshalb auf Ihr Verständnis für die Gebührenerhöhung.

    Ihr Wasserversorgungsunternehmen

    Zweckverband Surgruppe

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